Im Landeshaushalt sind dazu für das Jahr 2022 300.000 Euro eingestellt.
„Viele kulturelle Einrichtungen und Initiativen werden vom Engagement einzelner Personen getragen, teilweise seit Jahrzehnten. Stellen sie ihre Arbeit ein, drohen diese kulturellen Angebote zu verschwinden. Verstärkt wird dieses Problem durch den Generationenwechsel, der sich in der Kultur vollzieht. Mit dem Förderprogramm ‚Zukunft durch Kultur‘ wollen wir diesem Generationenwechsel begegnen und diese Einrichtungen und Initiativen zukunftsfähig machen, indem wir das ehrenamtliche Engagement durch hauptamtliche Arbeit unterstützen“, erklärt Kulturministerin Katharina Binz.
Kulturpolitisch bedeutsame und nicht kommerzielle kulturelle Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene können einen Antrag auf Förderung zur Beschäftigung von Leitungskräften stellen. Gefördert werden Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Die Landeszuwendung ist auf maximal 50 Prozent der anerkannten Personalausgaben begrenzt.
‚Zukunft durch Kultur‘ will darüber hinaus die regionale Vernetzung des kulturellen Lebens vorantreiben, es stärken und weiterentwickeln. Dazu sollen mit Regionalmanagerinnen und -managern professionelle Strukturen geschaffen werden.
„Es gibt tolle kulturelle Angebote im Land, die wenige Kilometer weiter völlig unbekannt sind. Das wollen wir ändern, indem wir Vernetzung, Austausch und Kooperation in den Regionen vorantreiben. So können Synergien genutzt und Angebote weiterentwickelt werden, Neues kann entstehen“, erklärt Kulturministerin Binz.
Antragsberechtigt für eine Förderung zur Beschäftigung von Regionalmanagerinnen und –managern sind in erster Linie kommunale Gebietskörperschaften. Möglich ist auch, dass mehrere kommunale Gebietskörperschaften einen Antrag gemeinsam stellen. Auch die Förderung von Regionalmanagerinnen und -managern wird mit bis zu 30.000 Euro im Jahr gefördert, die Zuwendung des Landes ist auf 50 Prozent der anerkannten Personalkosten begrenzt. Das Programm ‚Zukunft durch Kultur‘ ist zunächst auf die Dauer von drei Jahren ausgelegt.
Weitere Informationen zur Antragstellung stehen auf kulturland.rlp.de zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums