Die Atelierräume sind mit Arbeitsleuchten und Galerieleisten in 2,90 m Höhe ausgestattet und einzeln abschließbar. Die Wohnung ist nur über Treppen erreichbar. Ein Aufzug ist nicht vorhanden und kann auch nicht eingebaut werden. Zur gemeinschaftlichen Nutzung der Künstlerinnen und Künstler stehen die im angehängten Lageplan genannten Räume: Arbeitsraum 3 und 5, Flur rechts und links sowie Küche und WC zur Verfügung. Der Flur sowie Arbeitsraum 5 sind ebenfalls mit Galerieleisten ausgestattet. Die genaue Raumaufteilung entnehmen Sie bitte dem anhängenden Plan der Wohnung. In der Wohnung dürfen sich maximal 15 Personen gleichzeitig aufhalten. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen.
Die durch die Künstlerinnen und Künstler angewandten Arbeitstechniken müssen mit dem Denkmalschutz und dem Brandschutz vereinbar sein. In der Wohnung dürfen insgesamt maximal 60 l brennbare Flüssigkeit gelagert werden. Für eine Lagerung darüber hinaus ist ein T30 Schrank zwingend vorgeschrieben. Dieser wäre durch die Mietergemeinschaft auf eigene Kosten zu beschaffen.
Interessent*innen melden sich bitte bis zum 9. Januar 2026 per E-Mail an kulturbuero@landau.de.
Quelle: Pressemitteilung des Kulturbüros