Dazu sind an einem Kleinprojekt in der Regel mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen am Programm teilnehmenden Ländern (Deutschland, Frankreich, Schweiz) zu beteiligen. Gegebenenfalls kann es ausreichen, dass sich nur einer dieser Partner auch finanziell an dem Kleinprojekt beteiligt. Unter bestimmten Bedingungen können auch Projekte, die nur von einem Projektträger - ohne Projektpartner im anderen Land - durchgeführt werden, möglich sein, sofern sie einen sichtbaren grenzüberschreitenden Nutzen mit sich bringen.
Mit der aktuell laufenden Bedarfs- und Potenzialanalyse soll ermittelt werden, ob und inwiefern ein Bedarf für die Förderung von grenzüberschreitenden Projekten besteht, die ein begrenztes Finanzvolumen (bis zu 100.000 EUR) haben und für die eine Förderung als reguläres Interreg-Projekt aufgrund des beträchtlichen Verwaltungsaufwands, der damit einhergeht, nicht in Frage kommt.
Der Online-Fragebogen ist abrufbar unter cloud.landbw.de. Bitte beachten Sie die Informationen aus dem Leitfaden zur Bedarfs- und Potenzialanalyse (PDF).
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums